Frage

Altersfreigaben für soziale Netzwerke und Streamingdienste

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Antwort:

Da es hierzu keine einheitlichen Regelungen gibt, bedarf es einer verantwortungsvollen Entscheidung von dir als Elternteil.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Daten von unter 16-Jährigen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Firmen nicht gespeichert werden. Dies gilt auch für WhatsApp, Instagram, Spotify und Co.

Um deine Frage zu beantworten, müssen zusätzlich die Nutzungsbedingungen (AGB) der Angebote angeschaut werden, ob hier nicht gegebenenfalls ein höheres Alter angegeben ist.

Bei Spotify ist dies der Fall: Es darf den AGB zufolge erst ab 18 Jahren genutzt werden, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten aber ab 16 Jahren.

Somit gilt, dass du deinem Kind WhatsApp und Instagram auch schon unter 16 Jahren erlauben kannst, Spotify streng genommen erst ab 16 Jahren. Für jüngere Kinder bietet Spotify „Spotify Kids“ an. Dieses Angebot kann aber nur mit einem kostenpflichtigen Familien-Abo genutzt werden.

Letztlich musst du einschätzen, wann dein Kind mit potentiellen Gefahren und schwierigen Situationen in den Apps umgehen kann und somit alt genug ist, diese zu nutzen. Dabei ist besonders wichtig, dass

  • du zu Beginn mit deinem Kind die Privatsphäre-Einstellungen einrichtest
  • ihr Nutzungsregeln vereinbart (zum Beispiel mit dem Mediennutzungsvertrag, unter anderem dazu, was bei Problemen zu tun ist
  • ihr hierzu im Gespräch bleibt und du dich immer als Ansprechperson anbietest

Mehr Informationen dazu findest du unter:

Tipps zum Einrichten kindersicherer Geräte

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