Frage

Darf ich pornografische Fotos oder Videos auf dem Handy haben?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Sofern es sich nicht um kinder- oder jugendpornografisches Material handelt, ist der Besitz von pornografischem Material zunächst nicht strafbar.

Der Besitz von „einfacher“ Pornografie ist nicht strafbar.

Bei kinder- und jugendpornografischen Inhalten sieht das hingegen anders aus: Hier sind der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung des Materials strafbar.

Auch beim Verbreiten von pornografischen Fotos oder Videos solltest du darauf achten, dass:

  • dein Gegenüber mit dem Empfangen dieser Inhalte einverstanden ist,
  • du keine Persönlichkeitsrechte der darauf zu erkennenden Personen verletzt und
  • du keine Urheberrechte der Erstellerinnen und Ersteller des Materials verletzt.

Achtung: Das Weiterleiten von Pornografie an Minderjährige ist strafbar (gemäß § 184 Absatz 1 Nummer 1 StGB). Das gilt auch dann, wenn die Person, die das Bild versendet, minderjährig ist. Auf eine Einwilligung der Empfängerin oder des Empfängers kommt es in diesem Fall nicht an.

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?