Wird dein Kind von Fremden im Netz mehrfach oder hartnäckig nach Nacktbildern oder -videos gefragt, solltest du Anzeige erstatten.
Sichere hierfür unbedingt Beweise: Also mache Screenshots von Nachrichten und Bildern, die die Person gesendet hat. Wende dich damit an die Polizei.
Nach §§ 176a und 176b StGB fällt das hartnäckige Fragen nach kinderpornografischen Inhalten unter den Tatbestand des Cybergroomings und kann somit mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich frei und sicher in digitalen Medien bewegen zu können. Der Gesetzgeber hat deshalb Regeln aufgestellt, die helfen sollen, sie vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Alle wichtigen Informationen haben wir auf ZEBRA zusammengestellt.
Alles nur Selbstdarstellung oder doch Information? Wie funktionieren Social Media? Und worauf solltest du bei der Nutzung sozialer Medien achten? ZEBRA hat Antworten auf Fragen rund um das Thema für dich gesammelt.