Das Recht der freien Meinungsäußerung wird überschritten, wenn Inhalte eindeutig darauf abzielen, Hass zu verbreiten und bestimmte Personen oder Personengruppen anzugreifen.
Straftatbeständeim Zusammenhang mit Hassrede können sein:
- § 130 StGB Volksverhetzung
- § 185 StGB Beleidigung
- § 187 StGB Verleumdung
- § 240 StGB Nötigung
- § 241 StGB Bedrohung
- § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Als Betroffene und Betroffener sowie als beobachtende Person kann man die feindlichen Kommentare auf den entsprechenden Plattformen (der sozialen Medien) im Netz melden.