Frage

Ist das Versenden von Nacktbildern im Rahmen von Sexting strafbar?

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Antwort:

Ob das Versenden von Nacktbildern erlaubt ist, hängt von ein paar Faktoren ab. Die abgebildeten Personen müssen zugestimmt haben und dürfen nicht gezwungen werden. Außerdem spielt das Alter aller Beteiligten eine Rolle.

Das gegenseitige Austauschen von Nacktbildern über das Internet wird auch Sexting genannt. Dabei müssen jedoch Regeln beachtet werden.

Beim Versenden muss zudem das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, vorher dem Versenden zustimmen müssen. Hat man also ein Bild bekommen, darf man es nicht ungefragt an andere Personen weiterleiten.

Es gelten außerdem besondere Regeln für Minderjährige. Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach § 184b StGB) um Kinderpornografie handelt.

In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Nacktbilder zu versenden.

Weitere Informationen findest du hier:

Safer Sexting Mein Ding

Safer-Sexting-Quiz

Sexting – der Begriff setzt sich zusammen aus „Sex“ und „Texting“ und bezeichnet den Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Während Sexting eine spaßige und spannende Bereicherung für das Sexualleben sein kann, birgt es auch Gefahren, derer sich Nutzerinnen und Nutzer aller Altersklassen bewusst sein sollten. Deshalb haben wir ein Safer-Sexting-Quiz erstellt, bei dem sie ihr Wissen testen können.

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