Frage

Ist es strafbar, intime Bilder zu verschicken?

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Antwort:

Das Verschicken eigener intimer Bilder sollte im gegenseitigen Einverständnis passieren. Ist das nicht der Fall und werden Bilder gegen den Willen der Empfängerin oder des Empfängers oder einer abgebildeten Person verschickt, macht man sich strafbar. Der Besitz und die Verbreitung intimer Bilder von Kindern unter 14 Jahren ist immer strafbar.

Das Verschicken eigener intimer Bilder ist ab 14 Jahren nicht strafbar. Die Person, die solche Bilder von dir empfängt, sollte damit einverstanden sein, diese Bilder zu erhalten. Ist sie damit nicht einverstanden und erhält sie von dir ungewollt solche Bilder, verstößt du mit dem Verbreiten dieses Materials gegen § 184 Absatz 1 Nummer 6 StGB.

Unterschieden wird zudem zwischen Pornographie und erotischen Darstellungen. Bei der Pornographie steht die Erregung des Betrachters im Vordergrund, bei erotischen Darstellungen hingegen ein ästhetischer Aspekt, weshalb diese auch meist nicht strafbar sind. Das werden intime Bilder vor allem dann, wenn sie eindeutig Geschlechtsorgane oder den Intimbereich einer Person oder auch sexuelle Akte abbilden.

Ist die abgebildete Person unter 14 Jahre alt, handelt es sich um Kinderpornografie. Dann kannst du auch für den Erwerb und die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften belangt werden. Hier ist bereits der Besitz solcher Inhalte strafbar, unabhängig davon ob die abgebildete Person der Verbreitung ihrer Bilder zugestimmt hat. Ähnliches gilt bei jugendpornografischem Bildmaterial von 14- bis 18-Jährigen. Allerdings ist es für Jugendliche erlaubt, sich bei beidseitigem Einverständnis entsprechendes Bildmaterial gegenseitig zu schicken. Erwachsenen ist nicht erlaubt, pornografische Bilder mit Kindern oder Jugendlichen auszutauschen.

Sind die intimen Bilder, die du verschickst, nicht von dir selbst, verstößt du sehr wahrscheinlich gegen grundlegende Rechte. Denn du verletzt bei der ungefragten Verbreitung schwerwiegend die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person(en). Zum anderen verstößt du gegen das Urheberrecht, wenn du das Bild nicht selbst erstellt hast. Eine Einwilligung der Person, die abgebildet ist, ist somit unverzichtbar. Verstöße gegen diese Persönlichkeits- und Urheberrechte können mit Geld-, aber auch mit Freiheitsstrafen sanktioniert werden.

Wichtig ist, dass man sich nicht von Partnern, Freunden oder auch Fremden dazu überreden lässt, gegen seinen Willen Nacktbilder von sich zu machen und zu verschicken. Wenn dich jemand nach intimen Bildern von dir fragt und du dich unwohl fühlst, kann es wichtig sein auf sein eigenes Bauchgefühl zu hören. Informationen darüber, wie du „Safer Sexting“ betreiben kannst, findest du hier.

Bekommst du ungewollt intime Bilder zugeschickt, oder werden deine Bilder ungefragt verbreitet, ist es in vielen Fällen ratsam, dich an die Polizei zu wenden. Auch eine Person deines Vertrauens einzuweihen ist zu empfehlen. Auch wenn es dir vielleicht schwerfällt, kann die Unterstützung dieser Person dir helfen, die Situation gut zu überstehen und aus der Welt zu schaffen.

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