Frage

Jugendschutzregeln für Internetanbieter

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Antwort:

Beim Jugendmedienschutz in Deutschland gilt: Internetanbieter müssen sich an die bestehenden Regeln und Gesetze halten. Sie müssen dafür sorgen, dass Jugendliche und vor allem Kinder nicht mit Inhalten in Kontakt kommen, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind.

Jugendliche und vor allem Kinder haben ihre Persönlichkeit noch nicht vollständig entwickelt. Haben sie Zugriff auf Inhalte, die nicht für sie geeignet sind, kann das negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung haben.

Daher regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Webseiten aus Deutschland, wovor und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Kinder und Jugendliche müssen unter anderem vor:

  • Extremismus (insbesondere Rechtsextremismus),
  • Gewaltdarstellungen,
  • (Kinder-)Pornografie

geschützt werden.

Internetanbietern stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um ihr Angebot jugendschutzgerecht zu gestalten:

  • Zum Beispiel durch eine Ausstrahlungsschranke, ähnlich wie im Fernsehen. Hier dürfen Inhalte, die das Wohl jüngerer Kinder beeinträchtigen (mit der Alterskennzeichnung ab 12 Jahren) erst nach 20 Uhr im Programm laufen. Bei einer Altersbeschränkung ab 16 Jahren dürfen die Sender solche Inhalte erst ab 22 Uhr ausstrahlen und Inhalte ab 18 Jahren zwischen 23 und 6 Uhr.
  • Des Weiteren können Internetanbieter Zugangsbeschränkungen einrichten, die eine Altersverifikation beinhalten.
  • Darüber hinaus können Webseitenbetreiber ihre Webseite beziehungsweise das entsprechende Online-Angebot mit einer Alterskennzeichnung versehen, die von Jugendschutzprogrammen auf Geräten von Kindern und Jugendlichen als solche ausgelesen werden kann. Ein kostenloses Jugendschutzprogramm, das für viele Geräte und Betriebssysteme geeignet ist, ist zum Beispiel JusProg (für weitere Informationen und Anleitungen siehe hier: www.jugendschutzprogramm.de).
  • Teilweise stellen Medienplattformen (wie zum Beispiel Netflix oder auch YouTube Kids) Kinderaccounts zur Verfügung, auf denen nur Inhalte für Kinder entsprechend ihren Präferenzen selektiert und präsentiert werden.
  • Zuletzt gibt es die Sperre durch die Vergabe von PINs zur Kindersicherung. Einen Jugendschutz-PIN kannst du in den Einstellungen der jeweiligen Plattform einrichten.

Jugendmedienschutz Staatsvertrag

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