Grundsätzlich dürfen unzulässigeInhalte, wie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt, im Internet nicht verbreitet werden.
Hierzu gehören:
- Verwendung von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- Aufstachelung zum Rassenhass
- Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, wie zum Beispiel des Holocausts
- Kriegsverherrlichung
- Pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, Kinder- und Jugendpornografie oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren beinhalten (gilt auch bei virtuellen Darstellungen)
- Darstellung von Kindernund Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung(gilt auch für virtuelle Darstellungen)
- Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
- Gewaltverherrlichungbzw. -verharmlosung
- Anleitung zu rechtswidrigen Taten wie beispielsweise Mord, Totschlag, Völkermord und andere (vgl. § 126 StGB)
Sollten dir solche Inhalte auffallen oder begegnen, melde diese am besten direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW.
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