Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Angebot, Verbreitung und Zugänglichkeit von Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Mit Rundfunk sind insbesondere Radio und Fernsehen gemeint, während Telemedien für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste stehen. Konkrete Beispiele sind Soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Podcasts. Diese Regeln sind wichtig um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den privaten Anbietern sicherzustellen. Der MStV ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und hat den Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Damit in allen 16 Bundesländern dasselbe Recht gilt, wurde der Vertrag von allen Landesparlamenten angenommen, also ratifiziert.