Frage

Was ist Hassrede?

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Antwort:

Hassrede meint abwertende und menschenverachtende Sprache und Inhalte. Zum Beispiel in Form von rassistischen oder sexistischen Beleidigungen, manchmal auch verbunden mit Anstiftung zur Gewalt gegen Minderheiten. Hassrede ist kein juristischer Begriff und nicht in allen Fällen strafbar.

Die Grenze der Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes) wird dann überschritten, wenn die Würde des Menschen, die laut Artikel 1 des Grundgesetzes „unantastbar“ ist, verletzt wird. Noch allgemeiner lässt sich Hassrede als eine sprachliche Form von Gewalt bezeichnen.

Hassrede greift Macht- und Diskriminierungsverhältnisse auf, die in unserer Gesellschaft vorkommen, wie zum Beispiel: Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie und Transfeindlichkeit.

Hassrede richtet sich also gegen bestimmte Gruppen und wertet einzelne Personen aufgrund äußerlicher Merkmale (Religion, Hautfarbe, sexuelle Orientierung) ab.

Oft wird der Begriff im Zusammenhang mit Online-Kommunikation (in sozialen Medien wie Facebook oder Twitter, in Foren, Kommentarspalten etc.) gebraucht. Hier sorgt Hassrede, auch bekannt unter dem englischen Begriff Hate Speech, für ein aggressives und feindliches Klima, das auch zu körperlichen Gewalttaten außerhalb des Netzes führen kann.

Wann Hass im Netz gegen Gesetze verstößt oder ob ein Beitrag noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hassrede kann zum Beispiel folgende Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen:

• § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

• § 130 Volksverhetzung

• § 185 Beleidigung

• § 186 üble Nachrede

• § 187 Verleumdung

Es besteht die Möglichkeit, Hassrede bei der entsprechenden Plattform oder bei der Landesanstalt für Medien NRW zu melden Hinweis: Solltest du Hassrede anzeigen wollen, reicht es nicht aus, den Vorfall über die jeweilige Plattform zu melden. In dem Fall solltest du dich an die Landesanstalt für Medien NRW oder die Polizei wenden. (https://www.medienanstalt-nrw.de/beschwerde)

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