Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind bei Instagram belästigt wird?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Bei Instagram kann man Kontakte blockieren, damit diese Personen dein Kind nicht mehr kontaktieren können. Zum anderen kannst du oder kann dein Kind ein Profil, einen unangemessenen Kommentar oder eine belästigende Nachricht melden. Belästigungen könnt ihr außerdem zur Anzeige bringen.


Du solltest dein Kind darüber informieren, dass es Personen bei Instagram blockieren und die Privatsphäre-Einstellungen verschärfen kann. In Absprache mit deinem Kind kannst du es auch beim Vornehmen der Einstellungen unterstützen.

Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es bei Instagram belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst. Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen.

Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.

Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot.
  • Melden: Melde den betreffenden Account unbedingt bei Instagram. Das kannst du folgendermaßen tun: Wenn dein Kind eine belästigende Nachricht bekommen hat, könnt ihr diese anklicken, gedrückt halten und dann „Melden“ auswählen. Bei einem Kommentar könnt ihr diesen nach links schieben und dann die Sprechblase mit dem Ausrufezeichen auswählen. Wollt ihr ein ganzes Profil melden, klickt in einem Profil oben rechts auf die drei Punkte und wählt „Melden“. In allen drei Fällen müsst ihr anschließend auswählen, warum ihr melden möchtet. Wählt hierbei den entsprechenden Grund aus. Das kann zum Beispiel einer der Punkte in der Kategorie „Nacktheit und sexuelle Handlungen“ sein oder der Punkt „Mobbing oder Belästigung“.
  • Blockieren: Außerdem solltet ihr gemeinsam die Person blockieren, um eine weitere Kontaktaufnahme zu verhindern. Das geht im Profil ebenfalls über die drei Punkte oben rechts. Direkt in einem Chatverlauf könnt ihr auch oben rechts auf das kleine i klicken und dort die Person blockieren.
  • Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
  • Privatsphäre-Einstellungen: Es ist sinnvoll, das Profil deines Kindes zu Beginn auf „privat“ und nicht auf „öffentlich“ zu stellen, um es vor fremden Blicken zu schützen.

Mehr Informationen findest du hier:

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