Frage

Welche Strafen gibt es für Cybergrooming?

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Antwort:

Cybergrooming ist eine Straftat und kann nach §§ 176a und 176b StGB mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.


Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB (Strafgesetzbuch) als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

Wird die Täterin oder der Täter überführt, droht ihr oder ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

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Cybergrooming-Quiz

Egal ob in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen – im Internet gehört der Kontakt zu Fremden für Kinder häufig zum Alltag. Das kann es Tätern und Täterinnen einfach machen, Kontakt zu Kindern aufzunehmen und sie zu einem Treffen zu überreden. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass Kinder und Eltern über Cybergrooming aufgeklärt werden und sich schützen können. Dazu haben wir neben dem Video „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ auch ein Quiz erstellt, bei dem Kinder und Eltern ihr Wissen testen können.

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Wenn du im Internet belästigt wirst oder dir jemand im Chat Angst macht, kann es sein, dass du Cybergrooming erlebst. Hier bei ZEBRA findest du einen sicheren Raum und kannst Cybergrooming direkt melden.

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