Cybergrooming ist eine Straftat und kann nach §§ 176a und 176b StGB mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.
Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB (Strafgesetzbuch) als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.
Wird die Täterin oder der Täter überführt, droht ihr oder ihm eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.
Von der E-Mail über Suchmaschinen und Bezahlsysteme bis zur Cloud: Der Alltag wird immer digitaler. Apps, also Anwendungssoftware für Mobilgeräte, und E-Services gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Leben der Digital Natives. Wissenswertes über Nutzen und Gefahren der digitalen Helfer haben wir auf ZEBRA zusammengestellt.