In Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.“
Zunächst bedeutet dies, dass in Deutschland jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung frei und uneingeschränkt zu äußern.
Das gilt auch im Internet.
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es aber weiterhin: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“