technische-verfügbarkeit
Die technische Verfügbarkeit ist die Voraussetzung für die Vergabe von Hörfunkfrequenzen oder Fernsehkanälen. Die Bundesnetzagentur stellt den Bundesländern die benötigten Übertragungskapazitäten zur Verfügung. Zuvor prüft sie die Frequenzen auf technische Verträglichkeit mit anderen Sendernetzen im In- und Ausland, um Störungen zu vermeiden.
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